12. Lunch-Report

Die weltweite wirtschaftliche Talfahrt mit massiven Einbrüchen bei Aufträgen, Investitionen und Beschäftigung ist für viele Arbeitnehmer eine ernst zunehmende Problematik. Ihre Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmern ist hoch, und Kündigungen soll man nur vornehmen, wenn es wirklich nicht mehr anders geht.
Doch während Entlassungen aktuell allerorts an der Tagesordnung sind, könnte man mit einer geplanten Kurzarbeitsentschädigung vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auffangen.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Arbeitslosenversicherung bis zu 80% des Verdienstausfalles.
In einem Referat über die Kurzarbeitsentschädigung, äussert sich Hans-Ulrich Bürgi, Leiter Abteilung Öffentliche Arbeitslosenkasse im KIGA Baselland, über die Einführung in KMUs und gibt wertvolle Informationen und Tipps für einen reibungslosen Ablauf.

Datum: 10.6.2009
Zeit: 11.30 Uhr
Ort: Central Laufen
Referent: Hans-Ulrich Bürgi
Thema: Informationen zur Kurzarbeitsentschädigung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert