Kündigungen und deren Fallstricke
Ist sie demgegenüber vor dem Beginn einer Sperrfrist ausgesprochen worden, steht durch diese die laufende Kündigungsfrist lediglich still. Der Arbeitnehmende muss eine von ihm behauptete Arbeitsunfähigkeit belegen. Gängigstes Beweismittel hierfür ist das Arztzeugnis. Das Arztzeugnis stellt allerdings keinen absoluten Beweis… Weiter lesen …Kündigungen und deren Fallstricke