Vor zwei Wochen fand unser 21. Lunch-Report im Restaurant Central in Laufen statt. Rund 25 Personen besuchten den Anlass zum interessanten Thema «Kündigungen und deren Fallstricke». Barbara Gfeller von der Wirtschaftskammer Baselland hat die verschiedenen Fallstricke anschaulich aufgezeigt.
Da das Thema viele Unternehmer bewegt, führen wir hier nochmals die wichtigsten Punkte auf.
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Nächster KMU Termin:
Fr, 4.9. Gwärbler Usflug
Beim Aussprechen einer Kündigung sind zunächst die allgemeinen Vorschriften wie die richtige Form, die Einhaltung der Frist oder das rechtzeitigeZustellen zu beachten. Bereits die Zustellung der Kündigung kann zum Problem werden, denn als empfangsbedürftige Erklärung ist zur Fristwahrung nicht deren Postaufgabe (Poststempel) entscheidend, sondern der Empfang beim Gekündigten. Einen Sonderfall stellt die per Einschreiben verschickte Kündigung dar, die nicht abgeholt wird: Diese gilt ausnahmsweise an dem Tag als zugestellt, an dem die Abholung durch eine sich korrekt verhaltende Person erwartet werden darf – in der Regel am Folgetag der erfolglosen Zustellung.
Eine weitere Schwierigkeit stellen die gesetzlichen Sperrfristen wegen Militärdienst, unverschuldeter Krankheit/Unfall oder Schwangerschaft dar. Diese gelten jedoch nur unter der Voraussetzung, dass eine Kündigung des Arbeitgebers vorliegt und die Probezeit abgelaufen ist. Die Folgen einer solchen Sperrfrist sind unterschiedlich: Erfolgt die Kündigung während einer Sperrfrist, ist die Kündigung nichtig und muss später wiederholt werden.