Fakt 1: Die Baselbieter Finanzen sind nach wie vor im Keller. Fakt 2: Die Baselbieter Regierung – mit starkem bürgerlichen Übergewicht – spricht sich dezidiert gegen höhere Steuern für natürliche Personen und Unternehmen aus, um somit nicht der Standortattraktivität zu schaden. Letztere Versprechungen der kantonalen Exekutive wirken glaubhaft; zumindest vordergründig, denn gleichwohl ist der Kanton ja gefordert, die Finanzen wieder ins Lot zu bringen. Sorgen machen in diesem Zusammenhang nicht in erster Linie drohende Steuerhöhungen, sondern vielmehr höhere Abgaben und geänderte steuerliche Rahmenbedingungen.
Sowohl bei der für das Jahr 2017 im Kanton Baselland geplanten Begrenzung des Abzugs von Fahrtkosten für den Arbeitsweg im Zusammenhang mit FABI (siehe Text auf der folgenden Seite) wie auch bei der geplanten Untergrenze für den Abzug von selbst getragenen Krankheitsund Unfallkosten handelt es sich faktisch um Steuererhöhungen. FABI betrifft nicht nur Pendler mit dem ÖV und dem eigenen Auto, sondern auch Arbeitnehmende mit Geschäftswagen. Den Arbeitgebern mit Geschäftswagenflotte beschert FABI beträchtliche administrative Belastungen. Unschön daran ist einerseits, dass bei der Abstimmung nicht offen gelegt wurde, dass Geschäftswagen ebenso vom limitierten Pendlerabzug betroffen sind, andererseits, dass per Steuererklärung 2016 schon kassiert wird, die Regeln und Obliegenheiten für den Arbeitgeber aber nur sehr schemenhaft definiert sind.
Eine weitere Zielgruppe für neue finanzielle Verpflichtungen sind Hauseigentümer und somit auch Unternehmer, die in eigenen Geschäftsliegenschaften wirtschaften. Für sie gilt es, die Augen offen zu halten und sich entschieden zur Wehr zu setzen, wenn tiefer ins bereits geschröpfte Portemonnaie gegriffen werden soll.
Martin Schindelholz
Vize-Präsident KMU Laufental