Die Altersvorsorge beschäftigte im langsam ausklingenden Jahr 2017 die Eidgenossenschaft in besonderem Mass. Das Thema brennt unter den Nägeln, denn schlussendlich ist jede und jeder früher oder später vom Ruhestand betroffen.
Auch der 24. Lunch-Report von KMU Laufental vom Donnerstag, 2. November widmete sich diesem Sujet. Im Fokus stand aber nicht ausschliesslich die finanzielle Absicherung des Ruhestands, sondern vielmehr die Frage: Was passiert, wenn im Alter die eigene Urteilsfähigkeit abnimmt? Diesem Thema nimmt sich das Kinder- und Erwachsenenschutzrecht an, das im Januar 2013 das überholte Vormundschaftsrecht aus dem Jahr 1912 abgelöst hat. Ziel der Revision war es, das Selbstbestimmungsrecht und die Stärkung der Solidarität in der Familie zu stärken, generell einen besseren Rechtsschutz zu gewährleisten und die Behördenarbeit zu professionalisieren – beispielsweise durch die Ablösung von Milizbehörden durch die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB).
Schicksal des Unternehmens
Ein prägendes Element der neuen Gesetzgebung ist der Vorsorgeauftrag – im Sinne einer Generalvollmacht: Eine handlungsfähige Person oder eine Institution wird als Vorsorgebeauftragte definiert, die im Falle der Urteilsunfähigkeit die Sorge um die Person, deren Vermögen, die juristische Vertretung und die Patientenverfügung übernimmt Die Patientenverfügung ist eine medizinische Vollmacht, die vorausschauend ärztliche Massnahmen bei einem medizinischen Notfall definiert.
Wahrlich keine leichte Materie, die zum 24. Lunch-Report serviert wurde – aber ein Thema, die das KMU-Gewerbe ganz besonders betrifft, denn das persönliche Schicksal wird hier nicht nur zu jenem der Familie sondern von einem ganzen Unternehmen mitsamt den Mitarbeitenden. „Mit Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung ergreifen sie die Initiative und bestimmen über ihr Leben. Sie nehmen ihre Verantwortung wahr gegenüber sich selber, ihrer Familie und ihren Angestellten“, fasste Referent Cyrill Fanti von der fanti-group treffend zusammen.