«Langfristige Zusammenarbeit ist wirtschaftlich interessanter, als ständig die billigste Offerte zu suchen», ist Thomas Hägeli überzeugt, der seit einem Jahr als gemeinsamer Bauverwalter der Gemeinden Grellingen, Duggingen, Blauen und Nenzlingen amtet. Natürlich respektiert er in seiner Arbeit die Vorgaben der Gemeinden. Diese haben die Vorschriften des kantonalen Submissionsgesetzes verschärft. Denn laut Submissionsgesetz können Gemeinden Aufträge bis zu einem gewissen Volumen freihändig vergeben. Diese Limite beträgt je nach Auftragsart 100000 bis 300000 Franken. Das heisst, dass die Gemeinde nur einen einzigen Anbieter zu einer Offerte einladen könnte. Das machen aber die wenigsten.
Manche Gemeinden schreiben schon ab einem Auftrag von wenigen Tausend Franken mindestens vier Offerten vor, so Hägeli. Laufen holt nach Auskunft von Hansueli Fritschi, Leiter Aussendienst, Liegenschaften und Umweltschutz der Stadt Laufen, ab einem Auftragsvolumen von 10000 Franken mindestens zwei Offerten ein. Für die Vergabe des Auftrages entscheide dann das günstigere Angebot.
Gute Chancen für Einheimische
Bei einem Einladungsverfahren haben die lokalen Firmen eigentlich gute Chancen, bestätigt Hägeli. Denn man lädt ja selten eine Firma für eine Offerte ein, die man nicht kennt.
Zudem sind Unternehmer, die in der Nähe sind, bei Problemen schneller vor Ort so Hägeli. Auch müsse man eine unbekannte Firma besser überwachen, was auch wieder Geld koste. Er habe auch schon einmal zu Gemeindebehörden gesagt, dass er seinen vergrösserten Betreuungsaufwand verrechnen müsse, falls sich die Gemeinde für eine unbekannte Billigfirma entscheide.
Am liebsten würde Hägeli aber die Gemeinden dazu bringen, im Rahmen des gesetzlich möglichen vor allem mit ausgewählten Firmen zusammenzuarbeiten. «Mir schwebt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit vor, wo man sich aufeinander verlassen kann», erklärt Hägeli. Bei einer solchen nachhaltigen Partnerschaft würden sich die Kosten für die Kontrolle und die Beschaffung erheblich senken. Denn allein die Kosten eines Devis könnten schnell einmal 5000 bis 10000 Franken betragen.
Auch habe er gute Erfahrungen mit langfristigen Partnern gemacht. Wenn trotz allem Fehler passieren kann man sich mit guten Partnern einfacher an einen Tisch setzen und eine Lösung finden, die für alle annehmbar ist.
Doch auch bisher unbekannte Firmen hätten durchaus eine Chance, ihre Vorzüge vorzustellen, betont Hägeli. Die Firmen können ihn anrufen oder auch ihre Unterlagen schicken.
Aufwand klein halten
Jemand, der grosse Erfahrung mit dem Beschaffen von öffentlichen Aufträgen hat, ist Ernst Strübin, technischer Mitarbeiter bei der Zentralen Beschaffungsstelle des Kantons Baselland. «Wir müssen mit den Steuergeldern sehr sorgfältig umgehen», ist eine seiner Devisen. Das heisst auch, dass man bei kleinen Aufträgen den Aufwand für die Vergabe klein halten soll.
Die Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen im öffentlichen Beschaffungswesen erlaubt jedoch die eine oder andere Betrachtungs- und Handlungsweise. So ist es Ausschreibenden grundsätzlich freigestellt, an Stelle eines so genannt freihändigen Verfahrens ein Einladungsverfahren durchzuführen, so Strübin.
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