Falls Sie eine Verfügung des KIGA zur Kurzarbeit haben und/oder eine Bestätigung Ihrer Ausgleichskasse, dass Sie ein Taggeld infolge der COVID-19 Verordnung beziehen, dann können Sie die finanzielle Soforthilfe COVID-19 des Kantons BL beantragen.
Sie erhalten dann unkompliziert pauschal CHF 7’500.- plus CHF 250.- pro im Unternehmen arbeitende Person. Diese Beiträge müssen nicht zurückbezahlt werden.
Das Formular finden Sie hier
Weitere Informationen und nützliche Links für KMU finden Sie auf den Spezialseiten
- des regionalen Führungsstabes, für die Bevölkerung, Unternehmen und Kulturschaffende, Kinderbetreuung und Schulen.
- unseres kantonalen Dachverbandes, für Gewerbebetriebe und Selbstständige
- des Kantons Baselland, für Gewerbebetriebe und Selbstständige
Zu empfehlen ist natürlich auch die Aktion s’Baselbiet schaffts der Wirtschaftskammer Baselland!