«Eine neue Firma ist immer auch ein geistiges Kind», sagt Thomas Locher, der in Laufen ein Anwaltsbüro besitzt. «Sogar rechtlich ist eine neue GmbH oder AG wie die Geburt eines Menschen, denn es entsteht eine eigenständige, wenn auch juristische Person», so Locher. Und wer eine neue Firma gründen will, muss wie für jedes Kind Verantwortung übernehmen. Dabei muss er überlegen, wie die eigene Haftung aussehen soll. Denn diese ist je nach Art der Firma recht unterschiedlich.
Es gibt bei der Firmengründung zwar noch mehr Möglichkeiten, doch machen Einzelfirmen, GmbHs und AGs den allergrössten Teil aus.
Wie soll man sich zwischen den drei Formen entscheiden? Obwohl heute noch recht viele Einzelfirmen gegründet werden, rät Thomas Locher eher davon ab, denn «bei geschäftlichen Schwierigkeiten haftet der Inhaber einer Einzelfirma mit seinem persönlichen Vermögen für die Geschäftsschulden!» Die Vorteile der Einzelfirma können dennoch für sie sprechen: Es braucht kein Mindestkapital und keine zusätzliche Administration. Auch kann die Kreditwürdigkeit bei den Banken grösser sein, weil der Inhaber einer Einzelfirma mit seinem Privatvermögen haftet.
Soll ein kleines Unternehmen entstehen, rät Locher zur Gründung einer GmbH. «Sollte etwas schiefgehen, haftet man nicht persönlich und eine GmbH liegt auch bei einem kleinen Budget drin», ermuntert Locher die Jungunternehmer. Im Vergleich zu einer AG ist der Betrieb einer GmbH günstiger, weil die Organisation in der Regel einfacher ist. Als Mindestkapital braucht man nur 20000 Franken, die man auch in Form des Geschäftsautos oder der Produktionsmaschinen einbringen kann. Bei der Gründung einer AG hingegen muss man mindestes die Hälfte des Mindestkapitals beibringen, also 50000 Franken. Auch hier haftet der Inhaber nicht persönlich, ausser das Aktienkapital ist nur teilweise bezahlt. Ihr Vorteil liegt darin, dass die beteiligten Personen leichter ändern können. Zudem strahlen AGs Vertrauen aus, was im Umgang mit Kunden, Lieferanten und Banken dienlich sein kann.
Hat man sich für eine GmbH oder eine AG entschieden, so braucht man als nächstes Statuten. «Das ist keine Hexerei», sagt Locher, denn «meistens ist es ein Standardfall. Dann sage ich meinen Kunden, sie sollen dafür zur Bezirksschreiberei Laufen gehen, welche das im Kanton Baselland günstig macht.» «Wir sind bei den Statuten behilflich und beurkunden sie», sagt Patrick Brügger, Notar bei der Bezirksschreiberei Laufen und fügt an: «Bei uns kann man sich anschliessend auch fürs Handelsregister anmelden». Dies ist bei einer AG und GmbH in jedem Fall und bei einer Einzelfirma nur unter bestimmten Umständen obligatorisch. Die Gebühren sind unterschiedlich, wobei im Normalfall maximal 3000 Franken realistisch sind.
Nicht vergessen darf man, sich bei der MwSt. zu melden und für Arbeitnehmer AHV und Unfallversicherungsanschluss zu besorgen. Weiter empfiehlt Locher, sich vernünftig zu versichern. Eine Haftpflicht-, eine Sach- oder eine Betriebsausfallversicherung können durchaus Sinn haben. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann eine Option sein. Und Thomas Lochers letzter Tipp: «Lassen Sie sich von den rechtlichen Aspekten nicht irremachen und geniessen Sie Ihr geistiges Kind!»
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