Der Ausfall von Aufträgen wegen dem Coronavirus kann für ein KMU gravierende finanzielle Folgen haben:
Die Mitarbeitenden können nicht ausgelastet werden, die Arbeitszeit muss reduziert werden, um die Firma nicht in den Ruin zu treiben.
Durch die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) wird ein anrechenbarer Arbeitsausfall angemessen entschädigt.
Damit sollen Arbeitslosigkeit verhindert und Arbeitsplätze erhalten werden.
Unter diesem Link finden Sie die nötigen Informationen, um Kurzarbeit anzumelden.
Unten im Artikel finden Sie zudem das Pandemie-Handbuch und die FAQ dazu, auf die wir bereits in einem früheren Artikel verwiesen haben.
Im Kanton Baselland ist für die Kurzarbeitsentschädigung zuständig:
Öffentliche Arbeitslosenkasse
Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln
T 061 552 77 77
E-Mail: kast@bl.ch
Die benötigten Formulare finden Sie hier.
Bei Fragen zum Bewilligungsverfahren wenden Sie sich an:
- Sevil Sahin, Sachbearbeiterin, Kantonale Amtsstelle, VGD,
Tel. Direktwahl: 061 552 06 89, oder - Gabriela Jenni, Sachbearbeiterin, Kantonale Amtsstelle, VGD,
Tel. Direktwahl: 061 552 06 91.
Bei unseren Abklärungen mit den Behörden haben wir erfahren, dass aufgrund der Weisungen des Bundes die Entscheide aktuell etwas kulanter ausgesprochen werden, so dass mit rascher Hilfe gerechnet werden kann.
Für alle anderen Informationen zum aktuellen Stand der Corona-Pandemie besuchen Sie die Webseite des Bundes zum Thema; hier gibt es aktuelle Infos aus erster Hand.
Bitte achten Sie auf die Gesundheit – auf Ihre eigene und die Ihrer Mitmenschen.
Damit Sie firmen-intern die nötigen Informationen einfach verteilen können, finden Sie hier (bag-coronavirus.ch) viel Informationsmaterial zum downloaden.
Gewerbeverein KMU Laufental
Der Vorstand
Ergänzung vom 17.03.2020:
Merkblatt Kurzarbeit, inkl. Links zu den kantonalen Stellen