Lunch-Report: Entschlüsselung der FABI-Blackbox

Sie klingen harmlos, die Buchstaben FABI, die für «Finanzierung des Ausbaus der Eisenbahninfrastruktur » stehen. Die Vorlage auf Bundesebene wurde vom Stimmvolk im Februar 2014 angenommen. «In Bezug auf den bürokratischen Aufwand für Unternehmen und die Steuerlast für Arbeitnehmer hat es die Geschichte aber in sich», weiss Hanspeter Baumann, Themenleader in Sachen FABI bei der BDO aus Liestal.
FABI sieht für die Bundessteuern ab dem 1.1.2016 eine Deckelung des Pendlerabzugs für Unselbständige von 3‘000 Franken vor. Die Kantone sind frei, eigene Regelungen einzuführen. Der Kanton Basel-Stadt hat dieselbe Limite per 1.1.2016 eingeführt, der Kanton Baselland plant den Nachzug per 1.1.2017. Erst nach der Abstimmung zu FABI wurde den Betroffenen ins Bewusstsein gerufen, dass die Steuerbehörden bei Arbeitnehmenden mit Geschäftswagen den Arbeitsweg im Sinne einer Gleichbehandlung mit den übrigen Pendlern als geldwerten Vorteil besteuern. Das heisst: Auch hier kommt ein maximaler Abzug von 3‘000 Franken zum Tragen. Die Folgen: Höherer Aufwand für die Administration der Arbeitgeber und eine grössere steuerliche Belastung der Arbeitnehmenden mit einem Arbeitsweg von 10 oder mehr Kilometern. Eine Entlastung ist für Personen vorgesehen, die im «Aussendienst» tätig sind.

Was ist Aussendienst?
Hanspeter Baumann wird beim Lunch-Report des KMU Laufental dafür besorgt sein, die entsprechenden Bestimmungen anschaulich zu erläutern – vor allem die Auswirkungen auf den Lohnausweis und die damit zusammenhängende Besteuerung der natürlichen Personen. Keine leichte Aufgabe, denn zurzeit herrscht bei der Steuerbehörde noch wenig Klarheit darüber, wie der Begriff «Aussendienst» definiert ist. «Die genaue Erfassung von FABI ist momentan noch eine Blackbox. Wir führen bei der BDO rund 1‘100 Lohnbuchhaltungen für unsere Kunden und haben deshalb, aber auch für die Beantwortung der vielen Anfragen unserer Kunden, ein grosses Interesse daran, diese zu entschlüsseln», so Baumann.

22. Lunch Report
«Verdeckte Steuererhöhung für Inhaber von Geschäftswagen im Zusammenhang mit FABI» Do, 9. Juni 2016, 11.30 Uhr Rest. Central, Anmeldung online

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