Katastrophenfonds der BGV
www.bgv.ch/index.php?id=katastrophenfonds
Die ersten Beitragsgesuche wurden geprüft. Zu den getroffenen Entscheidungen kann folgendes festgehalten werden:
Es werden nur nichtversicherbare Schäden bezahlt, wie z.B. Räumungs- und Wiederherstellungskosten wegen Ölverschmutzungen oder Räumungskosten, die die 10%-Klausel übersteigen usw. Es werden keine Gelder an Schäden bezahlt, die irgendwie versicherbar gewesen wären.
Bisher sind nur wenige Gesuche bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) eingereicht worden. Vermutlich ist dieser Katastrophenfonds einfach noch zu wenig bekannt. Bitte machen Sie Hochwasseropfer in Ihrem Umfeld auf diesen Fonds aufmerksam.